Netzanschluss Erdgas

Netzanschluss Gas



Sie bauen ein Haus und benötigen einen Gashausanschluss für ein bestehendes Gebäude im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Saulgau? Oder soll Ihr Anschluss im Zuge von Sanierungsarbeiten oder eines erhöhten Energiebedarfes geändert werden? Auf dieser Seite haben wir Ihnen hierfür Informationen und die entsprechenden Dokumente bereitgestellt und führen Sie Schritt für Schritt zum Ziel. Alle Informationen finden Sie selbstverständlich auch in unserer 

Bauherrenmappe

 

1.) Anschlussanmeldung und Angebotserstellung

Gerne informieren wir Sie über die Anschlussmöglichkeiten in Ihrer Straße. Für die Planung und die Erstellung eines Angebotes benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

Formular Anfrage Netzanschluss Gasversorgung
• Lageplan (Maßstab 1:500)
• Grundrissplan des Untergeschosses bzw. Erdgeschosses (für die Lage des Technik-bzw. Hausanschlussraumes)


1.1.) Persönliche Beratung vor Ort

Wenn Sie ein Haus bauen, Versorgungsanschlüsse für ein bestehendes Gebäude oder aber eine Anschlussänderung möchten, dann sind unsere Rohrnetzmeister die richtigen Ansprechpersonen für Sie. Natürlich beraten wir Sie auch gerne persönlich und klären vor Ort alle offenen Fragen (z.B. zur Leitungsführung). Gerne können Sie hierzu einen Beratungstermin vereinbaren.

1.2.) Wichtige Hinweise zum Netzanschlussprozess Gas

Wichtig ist, dass Sie uns frühzeitig in die Planung einbinden, so dass wir eine kostenoptimale Umsetzung für Sie gewährleisten können. Senden Sie die Unterlagen für alle in unserem Netzgebiet liegenden Netzanschluss-Sparten zeitgleich ein, damit eine rasche und koordinierte Bearbeitung möglich ist.

Wir empfehlen Ihnen, für die Zusammenstellung der Unterlagen Ihren Architekten/Planer bzw. das von Ihnen gewählte konzessionierte Fachinstallationsunternehmen zu Rate zu ziehen.

Sofern Sie als Mieter die Herstellung von Netzanschlüssen beauftragen wollen, beachten Sie bitte, dass hierfür die schriftliche Einverständniserklärung des Hauseigentümers bzw. Grundstückseigentümer erforderlich ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie nicht überall im Stadtgebiet oder den Umlandgemeinden der Stadt Bad Saulgau mit Erdgas versorgt sind. In unserem Betriebsbüro erfahren Sie, ob ihr geplantes oder bereits bestehendes Wohngebäude an eine Erdgasversorgungsleitung angeschlossen werden kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur dann neue Erdgasleitungen gebaut werden können, wenn genügend Interessenten für einen wirtschaftlichen Betrieb vorhanden sind.

1.3.) Mehrsparten-Hauseinführung (MSH)

Über die Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) werden alle notwendigen Hausanschlussleitungen in nur einem Graben in den Hausanschlussraum geführt.


Vorteile der Mehrsparten-Hauseinführung:
•     Optionale Kellerwanddurchdringung: Es ist nur ein Wanddurchbruch für alle Anschlussleitungen erforderlich. Die
      Abdichtung aller Versorgungsleitungen erfolgt in einer Kernbohrung und mit einem Futterrohr. Auch für nicht
      unterkellerte Gebäude steht ein geeignetes System zur Verfügung. Die Bauteile werden von den Stadtwerken Bad Saulgau        zur Verfügung gestellt. Alle Leitungen können in einem eigenen Schutzrohr von der Grundstücksgrenze bis zur
      Gebäudeinnenseite verlegt werden. Hierdurch ergibt sich ein einfacher Bauablauf.
•    Es ist eine kleinere Fläche für die Installation notwendig und der Hausanschlussraum kann besser genutzt
      werden.
•    Die Montage der einzelnen Bauteile ist einfacher und in der Folge kostengünstiger.
•    Die Stadtwerke Bad Saulgau verwenden die Mehrsparten-Hauseinführungssysteme der Firma Hauff-Technik
      GmbH & Co.KG.

Neubau mit Keller

Neubau mit Keller

Neubau ohne Keller

Neubau ohne Keller
 

1.4.) Zugangsbedingungen für Biogas

Es gilt das DVGW Arbeitsblatt G2000. Der mittlere Brennwert beträgt 11,1 kWh (Tel.-Nr. 07581/506-112 Herr Brändle).

Die Technischen Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz der Stadtwerke Bad Saulgau sind auf Nachfrage erhältlich.


Nach Eingang und Prüfung Ihrer vollständigen Unterlagen, planen wir Ihren Anschluss in Ihren Anschluss- bzw. Technikraum und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.


2.) Auftragserteilung und Bauausführung

Sie erteilen uns Ihren Auftrag, indem Sie uns das dem Angebot beiliegenden Netzanschlusskosten zur Beauftragung für die Herstellung der Netzanschlussleitung unterschrieben zurücksenden.
Nach der Beauftragung setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung, um das weitere Vorgehen mit uns abzustimmen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass vor Beginn unserer Arbeiten
•    die vorgesehene Leitungstrasse frei von Gerüsten, Containern, Erdaushub usw. ist
•    der Zutritt zum Gebäude gewährleistet ist,
•    der Anschluss- bzw. Technikraum zugänglich, abschließbar und trocken ist,
•    der zukünftige Anschlussbereich zugänglich und frei von Gegenständen ist.
•    ein Futterrohr für eine Mehrspartenhauseinführung eingebaut (bei unterkellerten Gebäuden) ist.
•    der Mehrspartenfußbodengrundkörper gemäß den Herstellerangaben eingebaut (bei nicht unterkellerten                                                       Gebäuden) ist.

Die Stadtwerke stellen den Hausanschluss nur her, wenn die Hauseinführung nach VP 601 zugelassen und entsprechend der Herstellervorgaben montiert ist, oder das Futterrohr entsprechend in der Wand eingelassen ist. Bei nicht fachgerechter Montage werden zusätzliche Kosten für die Erstellung einer neuen Hauseinführung (Pauschalen für Kernlochbohrung, Abdichtung, Arbeitszeit usw.) zusätzlich zu den Hausanschlusskosten berechnet.

3.) Inbetriebsetzung und Zählereinbau

Nach Herstellung des Netzanschlusses Gas durch die Stadtwerke Bad Saulgau kann die Installation im Gebäude durch konzessionierte Fachinstallationsunternehmen fertig gestellt werden.
Hierzu beantragen Sie bei den Stadtwerken Bad Saulgau die Zählermontage bzw. die Inbetriebnahme der Anlage. Mit dem Antrag bescheinigen die konzessionierten Fachinstallationsunternehmen Ihnen und uns, dass die Installationen abgeschlossen und nach den gültigen technischen Normen und Richtlinien hergestellt wurden.
Unsere eingetragenen Fachinstallationsunternehmen finden sie in unserem Installateursverzeichnis.

4.) Preise

Die Kosten für einen Gashausanschluss bestehen aus den Kosten für den Rohrleitungsbau und den Tiefbau des Gashauanschlusses. Ein Baukostenzuschuss wird im Erdgasnetz nicht erhoben.

Die Abrechnung von Gashausanschlüssen erfolgt nach Pauschalsätzen der Stadtwerke Bad Saulgau.
Die angegebenen Preise beziehen sich auf Hausanschlüsse bis 3 Wohneinheiten, bei Gebäuden größer als 3 Wohneinheiten erfolgt eine individuelle Kalkulation durch die Stadtwerke Bad Saulgau und Material- und Zeitaufwand.

Bei Vorstreckungen in Baugebieten werde diese separat vorab verlegt und abgerechnet. In diesem Fall zählt die Hausanschlusslänge vom Ende der Vorstreckung bis ins Gebäude bis zur Hauptabsperreinrichtung (HAE).


5.) Anmeldeformulare für Bauherren und Installateure




Das Inbetriebsetzungsformular ist 4x auszudrucken.

Verteiler: Gasversorgungsunternehmen, Vertragsinstallationsunternehmen, Schonsteinfeger-Meister, Kunde

Für Installateure: Bitte beachten Sie unser Gasinstallationsschema.


 
 

Wichtiger Hinweis:

Laden Sie bitte die Formulare lokal per Download auf Ihren Rechner, und bearbeiten Sie diese dort lokal. Mit den gängigen Browsern können Sie die PDF-Dateien zwar online lesen, aber es besteht die Möglichkeit, dass diese nicht korrekt angezeigt bzw. bearbeitet werden können.


6.) Technische Mindestanforderungen, Verordnungen und Ergänzende Bestimmungen

Verordungen und ergänzende Bestimmungen

Die nachfolgenden Verordnungen regeln die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung. Im Hinblick auf die damit für den Netzbetreiber Stadtwerke Bad Saulgau verbundenen Handlungspflichten sind zusätzlich zu den aufgeführten Verordnungen zu berücksichtigen.
Niederdruckanschlussverordung (NDAV) mit den ergänzenden Bestimmungen
• Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
• Feuerungsverordnung für Baden-Württemberg (FeuVO)
• Technische Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI)

Technische Mindestanforderung

Das DVGW-Arbeitsblatt beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze, und wurde unter Berücksichtigung der Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes formuliert.



Ihre Ansprechpartner


Gindele, Carmen

Netzservice

Moosheimer Straße 28
88348 Bad Saulgau
07581 506-117
netzservice@stadtwerke-bad-saulgau.de

Adams, Iris

Netzservice

Moosheimer Straße 28
88348 Bad Saulgau
07581 506-194
netzservice@stadtwerke-bad-saulgau.de

 

MOOSHEIMER STRASSE 28
88348 BAD SAULGAU
07581/506-0

Montag bis Freitag
07.45- 12.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag
07.45- 16.00 Uhr

Individuelle Termine außerhalb
der Geschäftszeiten möglich!

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