Besuch im Rathaus weiterhin möglich - Mit Terminvereinbarung und mit 3G

29.11.2021

Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage ist der Zutritt zum Bad Saulgauer Rathaus (inklusive Bürgerbüro) grundsätzlich weiterhin möglich. Bürgerinnen und Bürger müssen hierfür allerdings vorab einen Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbaren. Wie bereits bisher, gilt außerdem für den Zutritt zum Rathaus die 3G-Regelung.

Dies hat die Landesregierung in der aktuellen Corona-Verordnung noch einmal präzisiert. Notwendig ist demnach ein Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus, den die Verwaltungsmitarbeiter beim Betreten des Rathauses elektronisch kontrollieren müssen. Hierzu muss ein digitales Impfzertifikat vorgezeigt werden.

Nicht geimpft oder genesene Personen benötigen einen gültigen Schnelltest.

Eine Ausnahme von der 3G-Regelung gilt für einfache Abholungen. Wer z.B. lediglich ein Dokument abgeben oder abholen muss, benötigt hierfür keinen 3G-Nachweis.

In jedem Fall gilt beim Betreten des Rathauses die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine medizinische Maske ist laut Corona-Verordnung in Innenräumen nicht mehr zugelassen.
Selbstverständlich sind alle Mitarbeiter*innen aber wie gewohnt per Telefon oder Mail erreichbar. Viele Dienstleistungen sind auch online möglich.

Terminvereinbarung, Onlineservices

• Hier geht es zu den Ämtern und Aufgabengebieten für eine Terminvereinbarung:
www.bad-saulgau.de/de/rathaus/aemter/aemter.php

• Die wichtigsten Angelegenheiten können Sie zentral im Bürgerbüro erledigen. Infos und Kontakt unter:
www.bad-saulgau.de/de/rathaus/buergerbuero


• Online-Services nutzen unter:
www.bad-saulgau.de/de/rathaus/dienstleistungen/onlineservices.php

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