Sitzung des Gemeinderats vom 18.05.2022

02.06.2022

Informationen zu behandelten Tagespunkten und gefassten Beschlüssen



Projektbezogener Bebauungsplan „Platz-/Eberhardstraße“, Gemarkung Saulgau
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander sind die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Platz-/Eberhardstraße“ berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen worden. Das Gremium hat außerdem den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 2.5.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Unterlagen werden zur Einsicht im Rathaus öffentlich ausgelegt.

Erlass einer neuen Friedhofssatzung, Änderung der Bestattungsgebührenordnung für die städtischen Friedhöfe und den Bestattungswald
Die Stadt Bad Saulgau ist zuständig für die Friedhöfe der Kernstadt, sowie der Ortsteile Braunenweiler, Fulgenstadt, Hochberg, Haid, Moosheim und Renhardsweiler. Außerdem betreibt sie seit September 2019 den Bestattungswald Frankenbuch und ist für die Leichenhalle in Friedberg zuständig.
Nachdem die letzte Gebührenkalkulation bereits 7 Jahre zurückliegt und sich seitdem viele Faktoren geändert haben, wurde seitens der Stadt ein externes Büro mit einer erneuten Gebührenkalkulation beauftragt. Die Anzahl der Sterbefälle und Bestattungen, die Auswahl der jeweiligen Bestattungsform, der Aufwand für die Pflege der Anlagen und Winterdienst, sowie inzwischen vermehrte Sanierungsmaßnahmen spielen dabei eine Rolle. Es zeigt sich ein vermehrter Trend hin zu Urnenbestattungen, und die Verlängerungen der Grabnutzungsrechte bei Wahlgräbern werden immer seltener. Gleichzeitig kommen immer mehr Angehörige mit dem Wunsch, Gräber vorzeitig räumen zu lassen. Auch anderweitige Bestattungsformen werden beliebter. Eine weitere Herausforderung stellt die Leichenhalle dar, die immer seltener belegt wird. Aus diesen Gründen wurde eine Neufassung der Friedhofssatzung und der Bestattungsgebühren der städtischen Friedhöfe, sowie dem Bestattungswald Frankenbuch vom Gemeinderat beschlossen. Auch bei den neuen Bestattungsgebühren wird nicht immer eine Kostendeckung erreicht. In Hochberg werden künftig außerdem bei Erdbestattungen keine Tieferlegungen mehr angeboten. Stattdessen wird eine kleinere, zweistellige Grabstelle angeboten.

Neubau Kindergarten Kernstadt – Energieversorgung Fernwärme
Im Zuge der „Wärmewende“ in den nächsten Jahren hat der Gemeinderat beschlossen, den zukünftigen Kindergarten in der Elisabethenstraße an das Fernwärmenetz anzuschließen. Dies soll unter anderem auch als Anreiz zum Anschluss der umliegenden Gebäude dienen. Die Übergangszeit zwischen Inbetriebnahme und Anschluss an das Fernwärmenetz erfolgt mittels einer mobilen Heizzentrale, die für die Übergangszeit von den Stadtwerken Bad Saulgau zu Eigenkosten zum Wärmepreis des Fernwärmenetzes zur Verfügung gestellt wird.

Wärmeversorgungskonzept für die Stadt Bad Saulgau
hier: Quartier Elisabethenstraße – Mint-Exzellenzgymnasium
Nach Beauftragung durch den Technischen Ausschuss haben die Stadtwerke gemeinsam mit dem Fachbüro Jäkel begonnen, eine Wärmekonzeption zu erstellen. Im Sinne einer nachhaltig gesicherten und effizienten Wärmeversorgung soll ein weiträumiges „Quartierskonzept“ zur Wärmeversorgung erstellt werden. Hierbei wurde als ersten Schritt mit einer geförderten Machbarkeitsstudie begonnen. Der Gemeinderat nahm in der Sitzung vom aktuellen Bearbeitungstand Kenntnis und beauftragte die Stadtwerke, diese Machbarkeitsstudie im Entwurf fertig zu stellen und diesen der BAFA zur Prüfung und Konkretisierung vorzulegen. Außerdem sprach sich der Gemeinderat vorbehaltlich der noch vorzulegenden Detailplanungen und Konzepte grundsätzlich dafür aus, im Zuge der weiteren städtebaulichen Entwicklung im Bereich Wohnen und Gewerbe eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung auf der Basis einer Fernwärmeversorgung zu und unterstützen, gegeben falls auch mit den Mitteln des Baurechts beziehungsweise Bauplanungsrechts, und bei einer Errichtung oder Umrüstung von Wärmeerzeugungsanlagen städtischer Liegenschaften die jeweilige Option des Fernwärmeanschlusses zu nutzen.


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