Informationen zur "Strom und Energiepreisbremse"
Die Stadtwerke Bad Saulgau arbeiten unter Hochdruck gemeinsam mit IT-Dienstleistern an der Umsetzung der „Energiepreisbremse“. Durch die außerordentlich hohe Komplexität der vorgegebenen Regelungen war es uns jedoch nicht möglich, für alle Kunden innerhalb der sehr kurzen Zeit von nur zwei Monaten zum 01.03.2023 sämtliche Anforderungen zu erfüllen.
AKTUELL: Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen
Der Abschlag für den Monat März soll nun, inklusive Strom- bzw. Wärmepreisbremse, am 15.03.2023 erhoben werden. Zeitgleich wird ein persönliches Anschreiben mit geänderten Abschlagsbeträgen für die kommenden Monate erstellt und versendet.
Bitte beachten Sie:
Der Abschlag für den Monat März enthält Entlastungsbeträge aus den Monaten Januar und Februar und weicht daher von den Abschlägen April bis Dezember ab. Daher bitten wir um Verständnis, dass der Abschlag für den Monat März nicht individuell abgeändert werden kann. Nach Erhalt des Informationsschreibens können Kundinnen und Kunden die Abschlagsbeträge für die Monate April und folgende anpassen.
Bei Fragen zu Ihren Abschlägen, den Entlastungsbeträgen oder zur Jahresendabrechnung wenden Sie sich bitte an das Personal im Kundenzentrum der Stadtwerke!
Bitte haben Sie Verständnis, dass die aktuelle Situation für das Abrechnungs- und Vertriebsteam der Stadtwerke einen enormen Mehraufwand bedeutet und es deshalb im Kundenservice zu verlängerten Wartezeiten kommen kann.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bitte beachten: Aktuell liegen die Tarifkundenpreise der Stadtwerke Bad Saulgau unter 12 Cent pro Kilowattstunde, weshalb die Gaspreisbremse nicht greift!
- für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
- für Strom auf 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden unter www.sparenwasgeht.de.
Ihre möglichen Fragen zur Energiepreisbremse
Energiespartipps
Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?
Muss ich aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten?
Wann werde ich über meinen neuen Abschlag informiert?
Ich habe Anfang des Jahres erst ein Preisanpassungsschreiben mit einer Erhöhung meines Abschlags erhalten. Warum war die Energiepreisbremse dort noch nicht enthalten?
Ich wohne zur Miete und habe keinen eigenen Vertrag mit einem Versorger. Wie erhalte ich die Entlastung? (Analog: Ich bin Wohnungseigentümer, aber der Versorgungsvertrag läuft über die Hausverwaltung)
Ich bin im vergangenen Jahr umgezogen. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?
Ich habe im vergangenen Jahr meinen Energieversorger gewechselt. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert
Was passiert, wenn ich mehr als 20 Prozent Energie einspare?
Was ist, wenn ich im Verlauf des Jahres 2023 den Energieversorger wechsele?
Ich habe im vergangenen Jahr kaum Energie verbraucht, da mein Haus leer stand/ ich mein Restaurant oder Hotel im Lockdown schließen musste. Werde ich dadurch nicht benachteiligt?
Wann erhalte ich die Entlastung für Januar und Februar 2023?
Ab wann und wie lange gelten die Energiepreisbremsen?
Werden Sie als mein Energieversorger die staatliche Entlastung an uns Kunden weitergeben und wie machen Sie das?
Mir ist nicht klar, was auf mich an Kosten für Strom und Heizung in diesem Jahr zukommt. Wie kann ich das ungefähr abschätzen? Und wie kann ich einschätzen, was mir Einsparungen bringen?
Lohnt es sich weiterhin, Energie einzusparen?
In einigen Medien wurde berichtet, dass mit den Energiepreisbremsen Preiserhöhungen durch die Energieversorger verboten seien. Stimmt das?
Sie haben die Preise für Gas/Strom/Wärme zum Jahreswechsel erhöht, obwohl die Börsenpreise deutlich gesunken sind. Woran liegt das
Warum gibt es die Energiepreisbremsen?
Wie werden die Energiepreisbremsen eigentlich finanziert?
Werden eigentlich auch Industriekunden entlastet?
Wie gewohnt steht Ihnen das Personal im Kundenzentrum der Stadtwerke Bad Saulgau für Rückfragen rund um das Thema zur Verfügung!