Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Auskunft über die zukünftige Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der Stadtwerke Bad Saulgau

Allgemeine Informationen

Das zum 02.09.2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt ab dem Jahr 2017 die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Die Stadtwerke Bad Saulgau übernehmen gemäß § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., sofern nicht ein Dritter diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.

Weitere Informationen über die neuen Regelungen und häufig gestellte Fragen zum Thema Digitalisierung des Messwesens werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur dargestellt.

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