Informationen zum grundzuständigen Messstellenbetreiber in Bad Saulgau finden Sie hier:
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messstellen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern zwischen dem Netzbetreiber
und einem nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber, der im Netzgebiet des Netzbetreibers zuständig ist.
Der vorliegende Messstellenbetreiberrahmenvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-09-034 in der Fassung der Festlegung BK6-24-125, Beschluss vom 20.11.2025).
Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.
07581 506-183
MOOSHEIMER STRASSE 28
88348 BAD SAULGAU
07581/506-0
Montag bis Freitag
07.45- 12.30 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
07.45- 16.00 Uhr
Individuelle Termine außerhalb
der Geschäftszeiten möglich!