Damit Sie Ihren Besuch in Bad Saulgau stressfrei beginnen können, weist dieses Schild an den Einfahrtsstraßen der Stadt Bad Saulgau auf das Parkleitsystem hin. Bad Saulgau bietet drei Parkhäuser, sowie fünf öffentliche Parkplätze - insgesamt rund 625 Stellplätze, davon etwa die Hälfte ohne Zeitbegrenzung.
Insgesamt bieten drei verschiedene Parkhäuser in Bad Saulgau die Möglichkeit Ihr Auto zu parken.
Parkhaus Lindenstraße
Zufahrt: Eckstraße 21
Parkhaus Rathaus
Zufahrt: Kaiserstraße
Bitte beachten Sie ggf. aktuelle Meldungen über Einschränkungen des Parkbetriebs unter Home/Aktuelles!
Eine Gesamtübersicht der Parkplätze in Bad Saulgau finden Sie hier im Stadtplan!
Am Sonntag kostenlos in allen Parkhäusern parken!
Und werktags parken Sie in allen Parkhäusern (Lindenstraße, Stadtforum, Rathaus) in der ersten halben Stunde ebenfalls kostenlos! Das Parkhaus Pfarrstraße steht für Kurzparker nicht zur Verfügung.
Preise (gültig ab 01.07.2014):
Gebührenpflichtige Zeit | Kostenfreie Zeit | Zeiteinheit | Preis pro Einheit | Preis pro Stunde | Tages-höchstsatz |
Montag - Freitag: 8:00 - 18:00 Uhr, Samstag: 8:00 - 13:00 Uhr | 0,50 Stunde | 10 min | 0,20 € | 1,20 € | 6,00 € |
Bitte beachten Sie ggf. aktuelle Meldungen über Einschränkungen des Parkbetriebs unter Home/Aktuelles!
Weitere Hinweise für Verbraucher finden Sie hier.
Wohin stellen Sie als Bewohner der Innenstadt, Geschäftsinhaber oder Berufstätiger täglich Ihr Auto – jahraus, jahrein? Wenn Sie finden, dass Ihr "heilix Blechle" einen wetterfesten Stellplatz verdient hat, nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Parkhaus | Preis pro Monat | Kosten pro Jahr | Kosten pro Jahr |
Monatsvertrag | Jahresvertrag | ||
Stadtforum, Lindenstraße, Rathaus | € 50,00 | € 600,00 | € 558,00 |
Pfarrstraße *) | € 56,00 | € 672,00 | € 624,00 |
*) Parkhaus Pfarrstraße: mit Rolltor abschließbar, Zugang für Nichtberechtigte ausgeschlossen. Die Mieter haben Zutritt durch einen Handsender.
Die Dauerparkerkarten sind Kfz-gebunden.
Stadtwerke-Energiekunden erhalten einen Kundenrabatt!
Bitte beachten Sie ggf. aktuelle Meldungen über Einschränkungen des Parkbetriebs unter Home/Aktuelles!
Weitere Hinweise für Verbraucher finden Sie hier.
Menschen mit Behinderungen dürfen in den folgenden Straßen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen für 3 Stunden parken: Dreikönigsgasse, Kirchplatz, Kreuzgasse, Paradiesstraße, Pfarrstraße, Schmalgasse, Schützenstraße. Der Parkberechtigungsausweis mit dem Merkmal aG bzw. Bl sowie die Parkscheibe müssen deutlich sichtbar ausgelegt sein.
Mit Ausnahme des Parkhauses 'Stadtforum' sind die Behindertenparkplätze der anderen Parkhäuser nicht ausgewiesen. Es dürfen notfalls zwei Parkplätze benutzt werden. Parkberechtigungsausweis muss deutlich sichtbar ausgelegt werden.
Die Nutzung der Parkhäuser ist für alle Fahrzeughalter
- ob mit oder ohne Behinderung - gebührenpflichtig.
Frauenparkplätze sind im Parkhaus 'Rathaus' vorhanden.
MOOSHEIMER STRASSE 28
88348 BAD SAULGAU
07581/506-0
Montag bis Freitag
07.45- 12.30 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
07.45- 16.00 Uhr
Individuelle Termine außerhalb
der Geschäftszeiten möglich!