Der Gemeinderat hat eine Förderung für den Einbau von Zisternen beschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Jede Wasserentnahme bedeutet einen Eingriff in den Wasserhaushalt und damit auch in das ökologische Gleichgewicht. Das Grundwasserreservoir ist nicht unerschöpflich und zunehmend Belastungen ausgesetzt, z.B. durch Pflanzenschutzmittel und andere Schadstoffe. Die Reinigung des Rohwassers wird technisch immer aufwendiger und damit teurer.
Aus diesen Gründen sollte das Trinkwasser als wertvolles Lebensmittel sparsam verwendet und - wo dies möglich ist - durch qualitativ weniger gutes Wasser ersetzt werden. Mit der Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser, z.B. zur Gartenbewässerung kann in privaten Haushalten ein beachtlicher Teil des Trinkwasserbedarfs eingespart werden.
Auch führt das Ableiten des Niederschlagswassers in die Mischwasserkanalisation dazu, dass dieser Teil nicht über den natürlichen Wasserkreislauf ins Grundwasser gelangt. Der Grundwasserstand wird zusätzlich gesenkt.
Um eine entsprechende Bereitschaft insbesondere zur aufwändigen Nachrüstung von Zisternen zu hinterfragen, soll diese Förderung über einen Zeitraum von 2 Jahren entsprechende Anreize bieten.
Zuschussfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen sind. Bitte warten Sie deshalb unbedingt Ihre Fördermittelzusage ab!
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Installateur bzw. den Stadtwerken / dem Abwasserbetrieb.
1. Die Förderung erfolgt in Form eines verlorenen Zuschusses.
2. Die Höhe des Zuschusses beträgt 25 % der nachgewiesenen Kosten bis zu einem Förderhöchstbetrag von 1.000 €.
Zuschussauszahlung
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung der Anlage und nach Vorlage der Originalrechnungen für die Bau-, Material- und Montagekosten und Bildmaterial (Fotos). Die Bestätigung über den einwandfreien Zustand der Anlage ist Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses.
Eine Abnahme erfolgt i.d.R. nur stichprobenweise. Mitarbeitern der Stadtwerke ist zur Überprüfung ein Betretungsrecht für das Grundstück einzuräumen.
Die Gemeinde behält sich vor, Zuschüsse zuzüglich Zinsen zurückzufordern, wenn diese für andere Zwecke verwendet werden oder wenn die geförderten Anlagen innerhalb eines Zeitraums von weniger als 5 Jahren stillgelegt, abgebaut oder anderweitig verwendet werden.
Bitte erkundigen Sie sich nach Fertigstellung der Anlage beim Abwasserbetrieb der Stadt unter Telefon 07581 / 506-185 (für die Ortsteile) und 07581 / 506-186 (für den Bereich der Kernstadt) bezüglich einer möglichen Reduzierung der Niederschlagswassergebühren durch den Einbau einer Zisterne.
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