Förderung: Einbau von Zisternen

 
 

Der Gemeinderat hat eine Förderung für den Einbau von Zisternen beschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 
 
 
 
 
 
Zisterne
 
 
 

Erläuterung zum Förderprogramm

Jede Wasserentnahme bedeutet einen Eingriff in den Wasserhaushalt und damit auch in das ökologische Gleichgewicht. Das Grundwasserreservoir ist nicht unerschöpflich und zunehmend Belastungen ausgesetzt, z.B. durch Pflanzenschutzmittel und andere Schadstoffe. Die Reinigung des Rohwassers wird technisch immer aufwendiger und damit teurer.
Aus diesen Gründen sollte das Trinkwasser als wertvolles Lebensmittel sparsam verwendet und - wo dies möglich ist - durch qualitativ weniger gutes Wasser ersetzt werden. Mit der Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser, z.B. zur Gartenbewässerung kann in privaten Haushalten ein beachtlicher Teil des Trinkwasserbedarfs eingespart werden.

Auch führt das Ableiten des Niederschlagswassers in die Mischwasserkanalisation dazu, dass dieser Teil nicht über den natürlichen Wasserkreislauf ins Grundwasser gelangt. Der Grundwasserstand wird zusätzlich gesenkt.

Um eine entsprechende Bereitschaft insbesondere zur aufwändigen Nachrüstung von Zisternen zu hinterfragen, soll diese Förderung über einen Zeitraum von 2 Jahren entsprechende Anreize bieten.

Zuschussfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen sind. Bitte warten Sie deshalb unbedingt Ihre Fördermittelzusage ab!

Verfahrensgrundsätze

  • Die Stadt Bad Saulgau fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – vorerst befristet bis Ende 2024 – und nach Antragseingang Maßnahmen zur Wasserrückhaltung (Zisternen).
  • Die Förderung ist vor Baubeginn mit dem verfügbaren Antragsvordruck bei den Stadtwerken Bad Saulgau – Netzservice – zu beantragen. Den Vordruck finden Sie auf www.stadtwerke-bad-saulgau.de .
  • Die Förderung erfolgt für Antragstellungen ab dem 01.03.2023.
  • Die Förderung durch die Stadt ist freiwillig, es besteht kein Rechtsanspruch.
  • Die Richtlinien gelten für Zisternen auf bebauten privaten Wohnbaugrundstücken von Wohngebäuden, soweit sie als freiwillige Maßnahme erstellt werden.
  • Gefördert wird nur eine Anlage je Grundstück. Berücksichtigt werden Zisternen mit einem Speichervolumen von mindestens 3 m³.
  • An die Zisternenanlage müssen zwingend niederschlagsrelevante Flächen (z.B. Dachfläche Hauptgebäude, Hofflächen) angeschlossen werden; der Anschluss allein von Kleinstgebäuden, Schuppen, Gartenlauben und ähnlichen Flächen erfüllt nicht die Zuschussanforderungen.
  • Die Anlage zur Brauchwassernutzung für Haushaltszwecke (Toilettenspülung, Waschmaschine etc.) muss den einschlägigen technischen Regelwerken (hier DIN EN 1717 und DIN 1988-100) sowie die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen.

Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Installateur bzw. den Stadtwerken / dem Abwasserbetrieb.

Art und Höhe der Förderung

1. Die Förderung erfolgt in Form eines verlorenen Zuschusses.
2. Die Höhe des Zuschusses beträgt 25 % der nachgewiesenen Kosten bis zu einem Förderhöchstbetrag von 1.000 €.

Verfahren

Zuschussauszahlung

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung der Anlage und nach Vorlage der Originalrechnungen für die Bau-, Material- und Montagekosten und Bildmaterial (Fotos). Die Bestätigung über den einwandfreien Zustand der Anlage ist Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses.
Eine Abnahme erfolgt i.d.R. nur stichprobenweise. Mitarbeitern der Stadtwerke ist zur Überprüfung ein Betretungsrecht für das Grundstück einzuräumen.
Die Gemeinde behält sich vor, Zuschüsse zuzüglich Zinsen zurückzufordern, wenn diese für andere Zwecke verwendet werden oder wenn die geförderten Anlagen innerhalb eines Zeitraums von weniger als 5 Jahren stillgelegt, abgebaut oder anderweitig verwendet werden.

Hinweise

Bitte erkundigen Sie sich nach Fertigstellung der Anlage beim Abwasserbetrieb der Stadt unter Telefon 07581 / 506-185 (für die Ortsteile) und 07581 / 506-186 (für den Bereich der Kernstadt) bezüglich einer möglichen Reduzierung der Niederschlagswassergebühren durch den Einbau einer Zisterne.


Adams, Iris

Netzservice

Moosheimer Straße 28
88348 Bad Saulgau
07581 506-194
netzservice@stadtwerke-bad-saulgau.de

MOOSHEIMER STRASSE 28
88348 BAD SAULGAU
07581/506-0

Montag bis Freitag
07.45- 12.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag
07.45- 16.00 Uhr

Individuelle Termine außerhalb
der Geschäftszeiten möglich!

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