Besonderheiten in diesem Jahr: Aufgrund der für das Jahr 2023 beschlossenen Energiepreisbremsen erhalten Strom- und Wärmekunden noch im Februar eine Information darüber, wie sich der monatliche Abschlag aufgrund der Preisbremse verändert. Aus diesem Grund können Abschlagsbeträge für die Sparten Strom und Wärme erst nach Erhalt dieses Schreibens, ab März 2023, geändert werden.
Stromrechnung:
Auf Ihrer Stromrechnung werden Sie vermutlich drei Abrechnungszeiträume erkennen. Grund hierfür ist eine Preisanpassung zum 01.06.2022 und die Reduzierung der EEG-Umlage auf 0,00 Ct. /kWh zum 01.07.2022. Die jeweiligen Zählerstände zu den Stichdaten werden in der Regel rechnerisch ermittelt.
Gasrechnung:
Aufgrund der zum 01.10.2022 eingeführten Gasspeicherumlage sowie der Anpassung der Bilanzierungsumlage ist auf Ihrer Gasrechnung eine Abgrenzung zum diesem Datum erkennbar. Weiter hat die Bundesregierung zur Entlastung der Energiekunden beschlossen, die Umsatzsteuer auf Erdgas auf 7% zu reduzieren.
Eine zusätzliche Vergütung entsteht durch die veranlasste Erdgas-Wärme-Soforthilfe. Dieser Entlastungsbetrag* kann ebenfalls auf der Rechnung abgelesen werden.
Wärmerechnung:
Eine zusätzliche Vergütung entsteht durch die veranlasste Erdgas-Wärme-Soforthilfe. Dieser Entlastungsbetrag* kann ebenfalls auf der Rechnung abgelesen werden.
*Dieser Entlastungsbetrag stützt sich auf der von der Bundesregierung angeordneten Erdgas-Wärme-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden, um Endverbraucher aufgrund stark gestiegener Energiepreise zu entlasten. Der Betrag wurde nach Vorschrift des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) berechnet.
Für individuelle Auskünfte zu Ihrer Rechnung kommen Sie gerne direkt auf unsere Mitarbeiter im Kundenzentrum zu.
Die folgenden Fragen und Antworten sollen Ihnen helfen die Rechnungserklärung, welche Sie erhalten werden, leichter zu verstehen und Ihre Fragen dazu zu beantworten . Wenn Ihre Fragen jedoch nicht beantwortet werden konnten, dann besuchen Sie uns gerne bei uns im Servicecenter oder telefonisch unter 07581 506-0.
Häufig gestellte Fragen:
Jedes Jahr wird ein neuer Abschlag für den prognostizierten Verbrauch berechnet, der monatlich abgerechnet wird. Am Ende des Jahres wird der prognostizierte Verbrauch mit dem tatsächlich angefallenen Verbrauch verglichen und der tatsächliche Rechnungsbetrag ermittelt.
Die Jahresabrechnung hat eine Fälligkeit von 14 Tagen. Guthaben werden zum entsprechenden Termin ausbezahlt, der Rechnungsbetrag wird zur Zahlung fällig.
Die neuen monatlichen Abschläge werden durch den Jahresverbrauch des vergangenen Jahres ermittelt mit Berücksichtigung der gültigen Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserpreise.
Die Fälligkeit der Abschläge für den vergangenen Monat beläuft sich auf den ersten des folgenden Monats.
Nach Einsendung der Zählerstände werden diese mit Hilfe jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen stichtaggenau zum 31.12. des Jahres hochgerechnet und auf der Abrechnung ausgewiesen.
Falls der Zählerstand nicht fristgerecht vorliegt, muss der Restverbrauch anhand der bisherigen Verbräuche berechnet werden.
Der Rechnungszeitraum beinhaltet die Jahresabrechnung für Strom, Gas, Wasser und Wärme des vergangenen Jahres, welche im Januar im darauffolgenden Jahr erstellt wird. Innerhalb dieses Rechnungszeitraums können mehrere Abrechnungszeiträume entstehen, aufgrund von z. B. Zählerwechsel oder unterjährigen Zählerstände
Als Arbeitspreis wird der Preis bezeichnet, welcher pro verbrauchter Kilowattstunde Energie anfällt.
Der Grundpreis dient zur verbrauchsunabhängigen Kostendeckung.
Erdgas wird in Kubikmeter (m³) gemessen. Jedoch muss es in Kilowattsunden (kWh) umgerechnet werden, damit es ohne Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Um die Gasmenge nun von m³ in kWh umrechnen zu können muss das Gasvolumen mit der Zustandszahl und dem Brennwert multipliziert werden.
Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist. Je höher der Brennwert, desto mehr Energie kann durch das Gas gefördert werden.
Die Zustandszahl, kurz auch als Zust.-Zahl bezeichnet, gibt an, in welchem Verhältnis das Volumen von Gas im Normzustand zum Betriebszustand steht. Der Normzustand ist die Basis für die Gasrechnung. Er wird benötigt, um den Verbrauch in Kilowattstunden zu errechnen. Der Betriebszustand beschreibt dabei die Gaseigenschaften bei örtlichen Temperatur- und Druckverhältnissen.
Bei noch offenstehenden Fragen stehen unsere Mitarbeiterinnen im Kundenzentrum Ihnen zur Verfügung. Gerne können Sie persönlich bei uns vorbeikommen, oder zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten sich bei uns telefonisch melden unter 07581 506-0.
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