Grundversorger nach § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit der allgemeinen Versorgung beliefert. Am gesetzlichen Stichtag 01. Juli 2012 waren dies die Stadtwerke Bad Saulgau. Somit werden gemäß § 36 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 30. Juni 2015 die Grundversorgungspflichten durch die Stadtwerke übernommen.
Die Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Bad Saulgau sind im Preisblatt für die Netznutzung aufgeführt. Dort sind auch die Preise für die Messung und Abrechnung zu finden. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde hat mit Bescheid vom 28.11.2008 die Erlösobergrenze für die erste Anreizregulierungsperiode (2009 bis 2013) festgelegt.
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