Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit der allgemeinen Versorgung beliefert.
Am gesetzlichen Stichtag 1. Juli 2021 waren dies für das Netzgebiet Bad Saulgau (Kernstadt sowie Teilorte Bierstetten, Bogenweiler, Bondorf, Braunenweiler, Fulgenstadt, Renhardsweiler, Sießen Steinbronnen) die Stadtwerke Bad Saulgau. Somit werden gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 31. Dezember 2024 die Grundversorgungspflichten durch die Stadtwerke übernommen.
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