Informationen PV-Anlage

 
 
1
2

Netzanfrage

Netzanfrage

Stellen Sie Ihre Abfrage in unserem Netzanschlussportal. Halten Sie hierzu einen Lageplan bereit.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag für die PV-Anlage nur vom Vertragsinstallateur durchgeführt werden kann.



Netzsanfrage ohne Netzanschlussportal stellen


Um ermitteln zu können, wie wir Ihre Anlage sicher in unser Netz integrieren und ob eventuell Netzverstärkungsmaßnahmen notwendig sind, benötigen wir im ersten Schritt Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Anfrageformular inkl. Messkonzept und einen Lageplan. Bei Anlagen mit Speichersystem ist zusätzlich das Speicherschema anzugeben.







Inbetriebsetzung

Nun kann Ihr Elektroinstallateur die Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen. Er dokumentiert deren fachgerechte Ausführung mit den Formularen:

 
 
 
 

Außerdem sind folgende Unterlagen einzureichen:

- Bilder der PV-Anlage

-  Datenblätter Module 

- String-Plan

- Übersichtsplan Schaltbild (1-polig)

- Registrierungsbestätigung Marktstammdatenregister (Registrierung online: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR)

- ZEREZ-IDs



Bitte beachten:  

Im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens müssen wir als Netzbetreiber die vom Betreiber einer Erzeugungsanlage übermittelte Registrierungsnummer des Einheiten- oder Komponentenzertifikates aus dem Register ZEREZ verwenden (§ 4 Register nach §49d des Energiewirtschaftsgesetzes Abs. 10).  Inbetriebsetzungen der Anlagen dürfen ohne ZEREZ-ID Nummer nicht mehr durchgeführt werden. 



Steckerfertige Erzeugungsanlagen

Sie möchten sich an der Energiewende beteiligen und eine steckerfertige Erzeugungsanlage (sogenannte Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlage) betreiben?

Im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bad Saulgau können steckerfertige Erzeugungsanlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert, angeschlossen und betrieben werden.

Voraussetzungen für den sicheren Anschluss und Betrieb

  1. Steckerfertige Erzeugungsanlagen dürfen auf keinen Fall an Haushalts- bzw. SCHUKO-Steckdosen betrieben werden. Es muss eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) von einem Elektroinstallateur  eingebaut werden. Unter dieser Voraussetzung ist die Einspeisung in einen Endstromkreis zulässig.
  2. Alle Erzeugungsanlagen müssen bei den Stadtwerken Bad Saulgau angemeldet werden. Sie können die Anmeldung  und Inbetriebsetzung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bad Saulgau selbst vornehmen, sofern die installierte Wechselrichter-Nennleistung hinter Ihrem Übergabezähler maximal 600 W beträgt.
  3. Sofern Sie beabsichtigen, Strom in das Netz für die allgemeine Versorgung einzuspeisen und dafür Vergütung nach EEG zu beziehen, melden Sie Ihre Anlage bitte als reguläre EEG-Anlage bei uns an. In diesem Fall ist das Vorhandensein eines Zweirichtungszählers zwingend erforderlich, dessen Einbau gegebenenfalls kostenpflichtig für Sie ist. Das vereinfachte Verfahren zur Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen ist nur möglich, wenn eine Einspeisung von Strom aus Ihrer Anlage in das Netz der Stadtwerke Bad Saulgau nicht beabsichtigt ist.

Formular Anfrage Steckerfertige Erzeugungsanlagen

Ende der Förderung für EEG-Anlagen

Betroffen sind derzeit alle Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, die bis zum 31.12.2002 in Betrieb gegangen sind.  Für diese Anlagen endet der Förderzeitraum zum 31.12.2022.

Es handelt sich überwiegend um kleine Photovoltaik-Anlagen, die die gesamte erzeugte elektrische Energie in das Netz für die allgemeine Versorgung einspeisen (Volleinspeiser). Die Stadtwerke Bad Saulgau als Ihr Netzbetreiber vor Ort hat den Strom während des gesetzlichen Förderzeitraums angekauft und dafür die Vergütung nach EEG ausgezahlt.

Nachdem zwischenzeitlich das EEG 2021 in Kraft getreten ist, bestehen mehrere Möglichkeiten mit dem Umgang von EEG-Anlagen nach Ende der Förderung.

Übersicht mögliche Modelle gemäß EEG 2021

Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung bis 7 kWp


Die Aufhebung der 70 % Wirkleistungsbegrenzung für Anlagen bis 7 kWp durch ein Netzanschlussbegehren ist nicht mehr möglich.

Anlagen, welche dies bis zum 25.02.2025 beantragt und durchgeführt haben, können die Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung beibehalten.

Gemäß §100 Abs. 3a EEG ist nach dem 25.02.2025 die nachträgliche Aufhebung der 70 % Wirkleistungsbegrenzung nicht mehr möglich!


MOOSHEIMER STRASSE 28
88348 BAD SAULGAU
07581/506-0

Montag bis Freitag
07.45- 12.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag
07.45- 16.00 Uhr

Individuelle Termine außerhalb
der Geschäftszeiten möglich!

Störungsnumer
 
 

FOLGT UNS FÜR NOCH MEHR NEWS!

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen. Eine Übersicht der externen Komponenten und weitere Informationen dazu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.