Stellen Sie Ihre Abfrage in unserem Netzanschlussportal. Halten Sie hierzu einen Lageplan bereit.
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag für die PV-Anlage nur vom Vertragsinstallateur durchgeführt werden kann.
Nun kann Ihr Elektroinstallateur die Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen. Er dokumentiert deren fachgerechte Ausführung mit den Formularen:
- Bilder der PV-Anlage
- Datenblätter Module
- String-Plan
- Übersichtsplan Schaltbild (1-polig)
- Registrierungsbestätigung Marktstammdatenregister (Registrierung online: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR)
- ZEREZ-IDs
Bitte beachten:
Im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens müssen wir als Netzbetreiber die vom Betreiber einer Erzeugungsanlage übermittelte Registrierungsnummer des Einheiten- oder Komponentenzertifikates aus dem Register ZEREZ verwenden (§ 4 Register nach §49d des Energiewirtschaftsgesetzes Abs. 10). Inbetriebsetzungen der Anlagen dürfen ohne ZEREZ-ID Nummer nicht mehr durchgeführt werden.
Sie möchten sich an der Energiewende beteiligen und eine steckerfertige Erzeugungsanlage (sogenannte Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlage) betreiben?
Im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bad Saulgau können steckerfertige Erzeugungsanlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert, angeschlossen und betrieben werden.
Voraussetzungen für den sicheren Anschluss und Betrieb
Betroffen sind derzeit alle Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, die bis zum 31.12.2002 in Betrieb gegangen sind. Für diese Anlagen endet der Förderzeitraum zum 31.12.2022.
Es handelt sich überwiegend um kleine Photovoltaik-Anlagen, die die gesamte erzeugte elektrische Energie in das Netz für die allgemeine Versorgung einspeisen (Volleinspeiser). Die Stadtwerke Bad Saulgau als Ihr Netzbetreiber vor Ort hat den Strom während des gesetzlichen Förderzeitraums angekauft und dafür die Vergütung nach EEG ausgezahlt.
Nachdem zwischenzeitlich das EEG 2021 in Kraft getreten ist, bestehen mehrere Möglichkeiten mit dem Umgang von EEG-Anlagen nach Ende der Förderung.
Die Aufhebung der 70 % Wirkleistungsbegrenzung für Anlagen bis 7 kWp durch ein Netzanschlussbegehren ist nicht mehr möglich.
Anlagen, welche dies bis zum 25.02.2025 beantragt und durchgeführt haben, können die Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung beibehalten.
Gemäß §100 Abs. 3a EEG ist nach dem 25.02.2025 die nachträgliche Aufhebung der 70 % Wirkleistungsbegrenzung nicht mehr möglich!
MOOSHEIMER STRASSE 28
88348 BAD SAULGAU
07581/506-0
Montag bis Freitag
07.45- 12.30 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
07.45- 16.00 Uhr
Individuelle Termine außerhalb
der Geschäftszeiten möglich!