Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – Zuschussanträge für 2025 rechtzeitig einreichen

Das Land Baden-Württemberg fördert mit dem ELR-Programm sowohl betriebliche Investitionen, als auch die Schaffung von Wohnraum. Bis zu 250.000 Euro Zuschuss sind je nach Förderschwerpunkt möglich.

Die Antragstellung für einen Zuschuss kann normalerweise nur einmal pro Jahr erfolgen. Die Anträge müssen hierbei auch zwingend über die Stadtverwaltung eingereicht werden.

Da die Anträge fristgerecht und vollständig dem Regierungspräsidium zugehen müssen, werden alle Interessenten gebeten, sich zur Koordination der Antragstellung möglichst frühzeitig in Verbindung zu setzen. Die Antragstellung ist nicht kompliziert, benötigt aber in aller Regel etwas Vorlauf. Die vollständigen Unterlagen müssen dann bis zum 15. August bei der Stadtverwaltung vorliegen.

Sinnvoll ist es in jedem Fall, sich immer so früh wie möglich mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen. Dann kann unkompliziert geklärt werden, welche Förderkonditionen konkret gelten und wie ein Antrag am besten gestellt wird.

Ansprechpartner für gewerbliche Vorhaben ist die städtische Wirtschaftsförderung, Frau Boos oder Herr Schäfers, Tel.: 07581 207-103 oder -104, für Wohnbauvorgaben das Bauamt, Frau Zedelmayr, Tel.: 07584 207-324

Weitere Infos und Formulare gibt es unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung

Die Förderschwerpunkte

Mit bis zu 250.000 Euro bezuschusst werden können betriebliche Investitionen, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. Unternehmen, die im kommenden Jahr mit einer Investition planen, können sich gerne bezüglich der Möglichkeiten einer Förderung mit der städtischen Wirtschafsförderung in Verbindung setzen. Der Fördersatz beträgt meist 15 % der förderfähigen Nettokosten.

Im Förderschwerpunkt Wohnraum und Ortskernentwicklung sind ebenfalls erhebliche Förderbeträge (mehrere 10.000 Euro je Wohneinheit) möglich. Im Fokus stehen die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch Umnutzung leer stehender Gebäude, die Aufstockung von Gebäuden sowie die Nachverdichtung im Ortskerne. Dies schließt auch Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und erstmals der 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf aufweisen. Förderfähig ist in diesen Bereichen auch die Schaffung von zeitgemäßen Wohnverhältnissen durch umfassende Modernisierung.

Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden.

Projekte aus dem Förderschwerpunkt Grundversorgung erhalten einen Fördervorrang. Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ein wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum. Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs.

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