Die Stadt Bad Saulgau ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die städtische Webseite www.bad-saulgau.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10
Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L‐BGG
1. Das Logo der Stadt Bad Saulgau ist als Bilddatei eingebunden. Im Alt-Attribut des Logos fehlt der Hinweis, um welches Logo es sich handelt.
2. Die Tabelle „Übersicht Kindertageseinrichtungen“ enthält keine programmatisch erkennbaren Tabellenüberschriften.
3. Das HTML-Strukturelement für Listen wird nicht immer in Listen eingesetzt.
4. In den Cookie-Einstellungen hat die dunkelgraue Schrift (Farbwert #BBBBBB) zum hellgrauen Hintergrund (Farbwert #F6F6F6) ein Kontrastverhältnis von 1,8 zu 1 und liegt damit unter dem Mindestwert von 4,5 zu 1. Dies betrifft z. B. „Alles ablehnen“.
5. Nicht alle Bedienelemente, die mit der Maus ausgelöst werden können, sind gleichermaßen auch für Tastaturnutzende wahrnehmbar und bedienbar. Dies betrifft in erster Linie sogenannte „Fancy-Boxen“, die sporadisch auf der Webseite eingesetzt werden.
6. Die Hauptmenüpunkte, z. B. „Bürgerservice, Rathaus, Politik“ und „Schule & Bildung, Kinderbetreuung“, sind zwar in der Fokusreihenfolge vorhanden, das fokussierte Element kann aber nicht mit der Tastatur ausgelöst werden.
7. Für Bildergalerien fehlt eine Möglichkeit, den automatischen Bildwechsel zu stoppen, sofern der Wechsel nicht nach 5 Sekunden selbsttätig endet.
8. Die Webseite enthält keine Sprunglinks und keine WAI-ARIA-Landmarks. Es sind auch keine HTML5-Bereiche definiert. Es besteht so keine Möglichkeit, Bereiche der Webseite direkt anzuspringen oder zu überspringen.
9. Beim erstmaligen Aufruf der Seite öffnen sich automatisch die Cookie-Einstellungen. Nach dem Öffnen des Datenschutz-Dialogs wird der Hintergrund ausgeblendet. Jedoch verbleibt der Tastaturfokus weiterhin im Hintergrund verschwunden und erscheint nicht im geöffneten Dialog.
10. Elemente im Bilderkarussell sind nicht beschriftet.
11. Für das Webseiten-Menü ist Fokusreihenfolge ist nicht nachvollziehbar, weil kein Fokusrahmen auf den Hauptmenüpunkten sichtbar ist.
12. Für fehlerhaft ausgefüllte Formularfelder erfolgt keine Sprachausgabe bzw. automatische Anfokussierung.
13. Der Quellcode der Webseite ist nicht vollständig fehlerfrei.
14. Die für Screenreader notwendigen Beschriftungen interaktiver Bedienelemente ist teilweise nicht aussagekräftig.
15. Auf der Startseite fehlen die in leichter Sprache sowie Gebärdensprache bereitzustellenden Informationen.
16. Bereitgestellte pfd-Dateien sind nur teilweise barrierefrei.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
• Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.09.2024 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer seitens der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg durchgeführten Prüfung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.bad-saulgau.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Stadt Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
nfbd-slgd
07581 207-0
Gerne können Sie hierfür auch das unternstehende Kontaktformular nutzen
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] nicht barrierefrei zugänglich [ist] [sind], können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 123 39375
schlchtngbrrrfrhtbwld
https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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