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Einfach zur Baugenehmigung

Die Stadt Bad Saulgau ist als untere Baurechtsbehörde bemüht, Ihr Vorhaben bestmöglich zu unterstützen und umsetzungsreif zu machen. Dies setzt voraus, dass möglichst zu Beginn alle notwendigen Antragsunterlagen vollständig vorgelegt werden.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen gemäß Landesbauordnung alle Anträge inklusive sämtlicher Unterlagen zwingend in digitaler Form eingereicht werden. Eine Einreichung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt landesweit nicht mehr vorgesehen. Diese Regelung gilt für sämtliche baurechtliche Genehmigungen und Anzeigen (wie z.B. Baugenehmigung, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Bauvoranfrage).

So reichen Sie Ihre Anträge digital ein

Das Land Baden-Württemberg hat für die digitale Abwicklung die Plattform „Virtuelles Bauamt“ (BiBa-BW) eingeführt. Die Plattform erreichen Sie unter  https://bw.digitalebaugenehmigung.de/bad-saulgau/

Sie werden seitens des Online-Portals ViBa-BW durch den Beantragungsprozess geleitet. Die Eingabe der Daten und Unterlagen erfolgt teils über Textfelder, teils über hochzuladende Dokumente.

Über einfache Emails eingereichte Anträge können nicht angenommen werden, da sie dem Onlinezugangsgesetz widersprechen.
Auch wenn die Einreichung der Unterlagen auf dem digitalen Weg schnell und effizient erfolgen kann: Besonders bei umfangreicheren oder komplexeren Vorhaben ist vorab ein persönliches Beratungsgespräch mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in empfehlenswert. Er/sie wird Ihnen helfen, ihr Verfahren bestmöglich vorzubereiten, um eine schnelle und rechtssichere Bearbeitung Ihres Verfahrens zu gewährleisten

Ein Online-Tutorial zur Einreichung digitaler Bauanträge können Sie hier anschauen.

Anwendungsfall: Antragstellung Architekt
Anwendungsfall: Antragstellung Bauherrenschaft
Anwendungsfall: Zusammenarbeit Bauherrenschaft

Voraussetzungen - Was wird benötigt

Konto bei „bundID“
Um einen digitalen Antrag zu stellen benötigen Sie zunächst eine „bundID“ (Privatpersonen) oder ein „MeinUnternehmskonto“ (Architekten und Unternehmen). Beide Accounts können mithilfe Ihres Elster-Zertifikats oder die Online-Ausweisfunktion über den folgenden Link erstellt werden: Anmeldung Digitale Baugenehmigung.
Die Nutzung ist selbstverständlich kostenlos. Weitere Informationen zum Thema bundID erhalten Sie hier BundID

Vollmacht
Wenn Sie als Bauherr Ihren Bauantrag nicht selbst einreichen, sondern eine weitere Person z.B. Architekt/in damit beauftragen, bedarf es einer Vollmacht. Hierzu können Sie unsere unverbindliche Mustervollmacht verwenden.

Baugenehmigungsverfahren

Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist genehmigungspflichtig. Dies bestimmt die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO). Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen und zwar dann, wenn es sich um verfahrensfreie Vorhaben (§ 50 LBO), um Vorhaben des Kenntnisgabeverfahrens (§ 51 LBO) oder um Vorhaben im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO) sowie um den Abbruch baulicher Anlagen handelt. Es sind also unterschiedliche Verfahren zu beachten. Handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges oder vereinfachtes Vorhaben, so muß ein Bauantrag bei der Baurechtsbehörde eingereicht und die Baugenehmigung abgewartet werden.

Unser Online-Service

Ab dem 1. Januar müssen gemäß Landesbauordnung alle Anträge inklusive sämtlicher Unterlagen zwingend in digitaler Form eingereicht werden. Eine Einreichung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt landesweit nicht mehr vorgesehen. Diese Regelung gilt für sämtliche baurechtliche Genehmigungen und Anzeigen (wie z.B. Baugenehmigung, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Bauvoranfrage).

Zum Online-Antrag Baugenehmigung
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Sofern Sie z.B. ihren Architekten oder Planer mit der Einreichtung der Antragsunterlagen beautragt haben, benötigt dieser eine Vollmacht. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Mustervollmacht digitaler Bauantrag

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung -Diese Unterlagen benötigen wir

Dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Bauantrag (zum Formular)
  • Lageplan,  zeichnerischer Teil (auf der Grundlage eines aktuellen Auszugs aus dem Liegenschaftskataster)
  • Lageplan, schriftlicher Teil (zum Formular)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung (zum Formular)
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung 
  • Technische Angaben für Feuerungsanlagen (zum Formular)
  • nur für gewerbliche Bauvorhaben: gewerbliche Betriebsbeschreibung (zum Formular)

Der Lageplan, die Bauzeichnungen, Darstellung der Grundstücksentwässerung und die bautechnischen Nachweise bzw. die Erklärung zum Standsicherheitsnachweis sind von den Fachleuten, wie Architekten, Vermessungsingenieure, Baustatikern zu fertigen.

Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens

Der Bauantrag wird mit den zugehörigen Unterlagen bei der Baurechtsbehörde auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorschriften geprüft. Sollten Unterlagen fehlen, ruht der Antrag bis zum Eingang der nachzureichenden Papiere. Sind bei der Vorprüfung keine Mängel aufgetaucht bzw. die fehlenden Unterlagen inzwischen eingetroffen, werden die Stellungnahmen verschiedener Ämter und Dienststellen eingeholt. Parallel zur Ämterbeteiligung findet eine Angrenzerbenachrichtigung statt. Die Benachrichtigung ist nicht erforderlich bei Angrenzern, die eine schriftliche Zustimmungserklärung ( zum Formular ) abgegeben oder die Bauvorlagen unterschrieben haben. Wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen, faßt die Baurechtsbehörde diese mit der eigenen technischen und öffentlich-rechtlichen Prüfung zusammen und erteilt die Baugenehmigung. Mit der Ausführung des Bauvorhabens darf erst nach Erteilung des Baufreigabescheines (Roter Punkt) begonnen werden. Der Bauherr hat den Baubeginn der Baurechtsbehörde schriftlich mitzuteilen. Die Baurechtsbehörde kann in der Baugenehmigung vorschreiben, dass bestimmte Bauteile oder Bauarbeiten oder auch die gesamte bauliche Anlage nach ihrer Fertigstellung abzunehmen ist. In diesem Fall hat der Bauherr rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, wann die Voraussetzungen für die Abnahme gegeben sind. Über die Abnahme stellt die Baurechtsbehörde auf Antrag des Bauherrn eine Bescheinigung aus.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Für bestimmte Bauvorhaben kann auch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Dieses ist durch einen reduzierten Prüfungsumfang der Baurechtsbehörde gekennzeichnet. Der Prüfungsumfang umfasst grundsätzlich nur die Überprüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch und die Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen nach der Landesbauordnung. Im Übrigen ist der Bauherr selbst für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen sind daher gesondert zu beantragen. Der Verfahrensablauf entspricht im Wesentlichen dem des traditionellen Baugenehmigungsverfahrens. 

Unser Online-Service

Ab dem 1. Januar müssen gemäß Landesbauordnung alle Anträge inklusive sämtlicher Unterlagen zwingend in digitaler Form eingereicht werden. Eine Einreichung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt landesweit nicht mehr vorgesehen. Diese Regelung gilt für sämtliche baurechtliche Genehmigungen und Anzeigen (wie z.B. Baugenehmigung, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Bauvoranfrage).

Zum Online-Antrag Baugenehmigung, Vereinfachtes Verfahren
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Sofern Sie z.B. ihren Architekten oder Planer mit der Einreichtung der Antragsunterlagen beautragt haben, benötigt dieser eine Vollmacht. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Mustervollmacht digitaler Bauantrag

Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren - Diese Unterlagen benötigen Sie

  • Bauantrag vereinfachtes Verfahren (zum Formular)
  • Lageplan,  zeichnerischer Teil (auf der Grundlage eines aktuellen Auszugs aus dem Liegenschaftskataster)
  • Lageplan, schriftlicher Teil (zum Formular)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung (zum Formular)
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Technische Angaben für Feuerungsanlagen (zum Formular)
  • nur für gewerbliche Bauvorhaben: gewerbliche Betriebsbeschreibung (zum Formular)

Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen

Manchmal können aus den unterschiedlichsten Gründen, die materiellen Vorschriften der Landesbauordnung nicht eingehalten werden. In diesem Fall hat der Bauherr die Möglichkeit, einen Antrag auf Abweichung, Ausnahmen und Befreiungen zu stellen.

Unser Online-Service

Ab dem 1. Januar müssen gemäß Landesbauordnung alle Anträge inklusive sämtlicher Unterlagen zwingend in digitaler Form eingereicht werden. Eine Einreichung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt landesweit nicht mehr vorgesehen. Diese Regelung gilt für sämtliche baurechtliche Genehmigungen und Anzeigen (wie z.B. Baugenehmigung, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Bauvoranfrage).

Zum Online-Antrag Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen
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Sofern Sie z.B. ihren Architekten oder Planer mit der Einreichtung der Antragsunterlagen beautragt haben, benötigt dieser eine Vollmacht. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Mustervollmacht digitaler Bauantrag

Kenntnisgabeverfahren, Abbruch im Kenntnisgabeverfahren

Der Bauherr kann bei bestimmten Bauvorhaben wählen, ob er das Genehmigungsverfahren oder das Kenntnisgabeverfahren durchführt. Bei welchen Bauvorhaben das Wahlrecht besteht ist in § 51 Landesbauordnung geregelt. Das Paradebeispiel für das Kenntnisgabeverfahren ist das Wohngebäude, das innerhalb eines Bebauungsplanes liegt, der nach dem 29.06.1961 rechtsverbindlich geworden ist. Der Unterschied zwischen dem Kenntnisgabeverfahren und Baugenehmigungsverfahren liegt darin, dass der Antragsteller der Baurechtsbehörde sein Bauvorhaben lediglich "zur Kenntnis" gibt. Eine förmliche Genehmigung wie im Baugenehmigungsverfahren wird im Kenntnisgabeverfahren nicht erteilt. Die Baurechtsbehörde bestätigt lediglich den Eingang der vollständigen Unterlagen, verbunden mit einer Angabe des Zeitpunkts, ab dem mit den Bauarbeiten begonnen werden darf. Die Verantwortung im Kenntnisgabeverfahren ist daher auf den Planverfasser übertragen, der die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit der Anzeige bestätigen muss. Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen sind gesondert zu beantragen. Im Kenntnisgabeverfahren hat der Bauherr als Bauvorlagen einzureichen:

  • Formular Kenntnisgabeverfahren (zum Formular)
  • Lageplan,  zeichnerischer Teil (auf der Grundlage eines aktuellen Auszugs aus dem Liegenschaftskataster)
  • Lageplan, schriftlicher Teil (zum Formular)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Technische Angaben für Feuerungsanlagen (zum Formular)
  • nur für gewerbliche Bauvorhaben: gewerbliche Betriebsbeschreibung (zum Formular)

Unser Online-Service
Ab dem 1. Januar müssen gemäß Landesbauordnung alle Anträge inklusive sämtlicher Unterlagen zwingend in digitaler Form eingereicht werden. Eine Einreichung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt landesweit nicht mehr vorgesehen. Diese Regelung gilt für sämtliche baurechtliche Genehmigungen und Anzeigen (wie z.B. Baugenehmigung, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Bauvoranfrage).

Kenntnisgabeverfahren, Abbruch im Kenntnisgabeverfahren
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Mustervollmacht

Bauvoranfrage

Zur Klärung einzelner Fragestellungen im Zusammenhang mit einem genehmigungspflichtigen Vorhaben, kann die Beantragung eines Bauvorbescheids hilfreich sein. Hauptanwendungsfall bei Bauvoranfragen ist die Klärung, ob ein Grundstück grundsätzlich, das heißt bauplanungsrechtlich, bebaubar ist. Der Bauvorbescheid ist eine rechtsverbindliche Entscheidung, an die die Baurechtsbehörde wie auch der Bauherr gebunden sind. Er ersetzt jedoch nicht einen Antrag auf Baugenehmigung. Der Bescheid ist 3 Jahre gültig. Dem nachstehenden Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenen Fragen - bitte konkret formulieren - erforderlich sind.

Im Rahmen einer Bauvoranfrage benötigen wir folgende Unterlagen:
> Antrag auf Bauvorbescheid (zum Formular)
> Lageplan, zeichnerischer Teil (auf der Grundlage eines aktuellen Auszugs aus dem Liegenschaftskataster)
> Lageplan, schriftlicher Teil (zum Formular)
> Bauzeichnungen, abhängig von der zu klärenden Fragestellung

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Mustervollmacht

ThorstenKassner

Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
07581 207-280
07581 207-6852
E-Mail

SebastianSelg

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88348 Bad Saulgau
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