Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Februar die Grundsteuerhebesätze für Bad Saulgau beschlossen. Diese betragen: Grundsteuer A: 566% Grundsteuer B: 342%
Hinweis: Im Stadtjournal waren in der Ausgabe vom 27. Februar an einer Stelle die Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B vertauscht. Wir bitten darum, diesen Fehler zu entschuldigen. Es gelten die oben aufgeführten Werte.
Die neuen Grundsteuerbescheide werden nun voraussichtlich im März verschickt, die Fälligkeit der ersten Grundsteuer-Vorauszahlungsrate verschiebt sich somit auf April. Die weiteren Fälligkeiten bleiben unverändert (15.05., 15.08., 15.11.). Unverändert bleibt auch die Jahreszahlung 01.07.
Wichtig:
Bitte keine Überweisungen vorab tätigen bzw. bitte vorliegende Daueraufträge bei der Bank löschen. Bereits geleistete Zahlungen werden nach Vorliegen der neuen Steuerbescheide verrechnet.
Abbuchungen auf der Grundlage der neuen Steuerbescheide werden seitens der Stadtkasse erst zur künftig neuen Fälligkeit erfolgen.
Infografik: In diesen Schritten wird die Grundsteuer ermittelt
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu
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