Informationen zu behandelten Tagespunkten und gefassten Beschlüssen
Neubau der Geh- und Radwegbrücke über die Bahnlinie
Der Gemeinderat wurde von der Verwaltung einstimmig dazu ermächtigt, die Bauarbeiten für den Neubau der Geh- und Radwegbrücke im Rahmen der im Haushalt veranschlagten Mittel an die Bieterin mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
Die Planung der Geh- und Radwegbrücke erfolgt durch das Ingenieurbüro Dr. Schütz Ingenieure aus Kempten, das bereits seit 2023 mit den Planungsleistungen betraut ist. Für die nun anstehende Bauphase liegen Angebote für die Bauleitung und Bauüberwachung vor. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat einstimmig ermächtigt, die Ingenieurleistungen für die Bauüberwachung an das Ingenieurbüro Dr. Schütz zu vergeben. Die hierfür veranschlagten Kosten belaufen sich auf rund 170.000 Euro brutto.
In Kürze:
- Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat mehrheitlich ermächtigt, die Ausübung des Vorkaufsrechtes für den Erwerb der Schillerstraße 10 für den Kaufpreis von 180.000 € zu veranlassen.
- Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für den bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigungsantrag der Fa. Reisch GmbH & Co. KG für die Erweiterung des Kiestrockenabbaus auf die Flst. 329 und 336 der Gemarkung Bondorf wurde unter Berücksichtigung der beiliegenden Empfehlungen des TZW in der Genehmigung durch das Landratsamt Sigmaringen vom Gemeinderat einstimmig erteilt.
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander sind die im Zuge der Beteiligung eingegangenen Anregungen zur kombinierten Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Braunenweiler berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen worden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorliegende Abwägung. Auf eine erneute öffentliche Auslegung wurde verzichtet. Die in Anlehnung an das vereinfachte Verfahren aufgestellte kombinierte Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Braunenweiler mit Stand vom 30.12.2025 wurde einstimmig als Satzung beschlossen.
- Der Gemeinderat empfahl dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen einstimmig, die Stellungnahmen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Untereggatsweiler“ zu berücksichtigen und den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen in der Fassung vom 12.01.2026 zu billigen und öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB parallel durchzuführen.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
FOLGT UNS FÜR NOCH MEHR NEWS!