Informationen zu behandelten Tagesordnungspunkten und gefassten Beschlüssen
Ungewöhnlich viele Bürgerinnen und Bürger waren trotz Coronavirus am vergangenen Donnerstag in der Gemeinderatssitzung anwesend. Stadtverwaltung und Stadtforum hatten jedoch bestens vorgesorgt. Unter Einhaltung strikter Hygienestandards und Abständen fanden alle Zuhörerinnen und Zuhörer Platz im großen Saal und auf der Galerie.
Richard Striegel als 1. Beigeordneter der Stadt wiedergewählt
Grund für das große öffentliche Interesse dürfte die Wahl des 1. Beigeordneten gewesen sein. Der 1. Beigeordnete ist der ständige hauptamtliche Stellvertreter der Bürgermeisterin und wird vom Gemeinderat für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. In Bad Saulgau gehören zum Geschäftskreis des 1. Beigeordneten die Fachbereiche 4 und 5 im Rathaus (Finanzen/Steuern, Liegenschaften/Baurecht), die sowie die Eigenbetriebe Stadtwerke und Abwasserentsorgung.
Die zwei Kandidaten, der bisherige Stelleninhaberin Richard Striegel und als Herausforderin die Nürtinger Stadtkämmerin Bettina Schön, hatten in der Sitzung 40 Minuten Zeit, um das Gremium von sich zu überzeugen. Bei der anschließenden Wahl machte schließlich Richard Striegel das Rennen und ist damit für weitere 8 Jahre zum 1. Beigeordneten der Stadt Bad Saulgau gewählt.
Sachstandsbericht Corona: Stadtverwaltung muss viele Aufgaben als ausführendes Organ umsetzen
In vielen Bereichen sind die cornabedingten Einschränkungen mittlerweile gelockert. Auch die Stadtverwaltung ist bereits teilweise wieder in den normalen Arbeitsmodus zurückgekehrt. Bürgermeisterin Doris Schröter gab aus diesem Anlass einen Bericht über die aktuelle Situation und die Arbeit der Stadtverwaltung während der vergangenen Wochen.
Zwar waren Rathaus und Stadtwerke für persönliche Gespräche nur in Ausnahmefällen geöffnet. Zum Alltagsgeschäft kam für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber eine weitere, zeitaufwändige Aufgabe hinzu: Die Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
Denn mit der Umsetzung der seitens des Landes vorgegebenen und ständig veränderten und angepassten Maßnahmen waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stark gefordert. Nicht einfacher hat es dabei gemacht, dass Informationen und Vorgaben zur Umsetzung oftmals nicht vorhanden waren oder nur sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt wurden. Beispielsweise war bereits vor dem Maifeiertag angekündigt, dass Spielplätze voraussichtlich ab dem 6. Mai wieder öffnen können. Die einzuhaltenden Auflagen, unter anderem mit einer Regelung, dass je 10 Quadratmeter Fläche ein Kind erlaubt werden dürfe, hat die Stadt erst am Abend der 5. Mai erhalten – und daraufhin kurzfristig alle rund 25 öffentlichen Spielplätze mit individuellen Hinweisschildern bestückt – ein enormer und kurzfristig kaum zu bewältigender Aufwand.
Unter anderem in diesem exemplarischen Fall sei die Stadtverwaltung deshalb in der Kritik gestanden, so Schröter. Die Bürgermeisterin machte jedoch deutlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bei den Corona-Maßnahmen lediglich ausführendes Organ sei. Dies betrifft auch die Corona-Quarantänebescheide. Für diese bekommt das Ordnungsamt die jeweiligen Zeiträume mitgeteilt und muss bzw. kann dann lediglich formal den Bescheid ausstellen und versenden – was spätestens am Folgetag nach Eingang der Quarantänedaten erfolgt.
Quartiersentwicklung Platzstraße/Eberhardstraße
Das Bauunternehmen Löffler plant die Entwicklung eines rund 11.000 Quadratmeter großen Areals im Bereich Platzstraße (nördlich der Eberhardstraße). Das Areal eignet sich aufgrund seiner Lage (Nähe zur Innenstadt und zu den Einkaufsmöglichkeiten im südlichen Stadtgebiet) für eine verdichtete Wohnbebauung.
Nicht zuletzt aufgrund der markanten Lage am Ortseingang ist
dabei eine wirklich passende, qualitätsvolle Entwicklung wichtig. Deshalb hat die Verwaltung den Vorschlag unterbreitet, eine sogenannte Planungskonkurrenz zur Konzeptfindung durchzuführen. Fünf Architekturbüros werden für diesen Wettbewerb unterschiedliche Entwicklungsplanungen entwerfen. Die Beurteilung der Arbeiten erfolgt dann durch ein Preisgericht, das sich aus Vertretern des Auftraggebers, der Stadtverwaltung, Vertretern der Fraktionen des Gemeinderates und externen Planern zusammensetzt.
Gemeinderat in Kürze
• Genehmigt hat der Rat die Annahme von zwei Spenden in Höhe von jeweils 1.500 Euro für die Beschaffung von Defibrillatoren.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
FOLGT UNS FÜR NOCH MEHR NEWS!