Wer online oder per Post Briefwahlunterlagen beantragt hat, bekommt folgende Unterlagen zugesendet: • Einen Wahlschein • Einen Stimmzettel • Jeweils einen roten und blauen Umschlag. Alle Wahlberechtigten können eine Stimme abgeben. Der markierte Stimmzettel muss dann in den blauen Umschlag gesteckt werden. Dieser kommt dann zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag. Der rote Umschlag kann dann entweder sofort per Post abgeschickt werden (auch ohne Briefmarke) oder bis zum 14. März um 18 Uhr im Rathaus abgegeben werden.
Briefwahlunterlagen beantragen: So geht’s.
Beantragt werden können die Briefwahlunterlagen dabei so einfach wie noch nie. Notwendig ist lediglich die Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten per Post erhalten haben. Auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits ein QR-Code abgedruckt. Wer diesen beispielsweise mit dem Smartphone abscannt, der gelangt direkt zum städtischen online-Portal und kann dort die Briefwahlunterlagen mit wenigen Mausklicks bestellen. Diese werden dann ebenfalls per Post zugesendet. Alternativ ist das online-Portal auch ohne QR-Code über die städtische Webseite unter https://www.bad-saulgau.de/de/rathaus/dienstleistungen/onlineservices.php (Dienstleistung „Wahlschein/Briefwahlunterlagen“) erreichbar.
Und auch wer nicht online ist, kann Briefwahlunterlagen von zu Hause aus beantragen – ganz einfach, indem das Formular auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und an die Stadt zurückgesendet wird.
Nicht so bequem, aber grundsätzlich ebenso möglich, ist es, Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro im Rathaus zu beantragen (bitte auch hierzu die Wahlbenachrichtigung mitbringen) und vor Ort auszufüllen. Das Bürgerbüro hat hierzu während den regulären Publikumszeiten geöffnet.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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