Informationen zu behandelten Tagespunkten und gefassten Beschlüssen:
Stand Brechenmacher-Grundschule
Die Verwaltung stellte in der Sitzung die aktuellen Eckdaten zur neuen Grundschule vor. Die Besetzung der Schulleitung wird zeitnah feststehen. Die neue Brechenmacher-Grundschule wird:
• ca. 30 Schüler haben
• in Anlehnung an das Musterklassenzimmer der Berta Hummel-Schule ausgestattet mit Tischen, Stühlen und Lehrerpult, Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung. Möbel für die Mensa werden bestellt.
• einen eigenen Außenspielbereich zwischen dem Gebäude C der Brechenmacher-Grundschule und der Volkshochschule haben.
Errichtung von vier Windkraftanlagen auf Flst. 980 der Gemarkung Bolstern: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Die Firma Alterric Deutschland GmbH plant, auf dem Grundstück Flurstück 980 in der Gemarkung Bolstern (westlich des Kieswerks Wagenhart) vier Windkraftanlagen im Wald zu errichten. Bereits im Dezember 2024 wurde über die Errichtung der Windkraftanlagen im Gemeinderat diskutiert und das gemeindliche Einvernehmen zum immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid entgegen dem Vorschlag der Verwaltung abgelehnt. Nach Prüfung durch das Landratsamt Sigmaringen und nach Beteiligung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben und der höheren Raumordnungsbehörde sowie der Stabsstelle für Energiewende, Windenergie und Klimaschutz des Regierungspräsidiums Tübingen wurde der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid für die Windkraftanlagen unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens am 07.02.2025 erteilt. Begründet wurde dies damit, dass keine rechtlichen Gründe für eine Ablehnung vorlagen. Das Vorhaben verstoße weder gegen bestehende Regionalpläne noch gegen den Flächennutzungsplan. Die betroffenen Flächen seien zwar als Wald- und Rohstoffsicherungsgebiet ausgewiesen, jedoch überwiege das Interesse an der Förderung erneuerbarer Energien. Auch eine „Umzingelung“ des Ortsteils Bolstern liegt nach Ansicht des Landratsamts Sigmaringen nicht vor. Der Hinweis, dass sich zwei der vier Windkraftanlagen gemäß dem in Aufstellung befindlichen Teilregionalplan Energie außerhalb der geplanten Vorrangfläche für Windenergie befinden und somit seitens des Vorhabensträgers ein „schwebender Zustand“ ausgenutzt werde, wurde vom Landratsamt bewertet und bekundet, dass dies vom Gesetzgeber bewusst nicht ausgeschlossen wurde. Zwischenzeitlich hat die Firma Alterric Deutschland GmbH beim Landratsamt Sigmaringen den Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung eingereicht. Dabei sind Standort und Art der Windenergieanlagen unverändert. Das Landratsamt Sigmaringen bat die Stadt Bad Saulgau daher erneut um Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen. Der Gemeinderat lehnte den Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich ab und verweigerte somit erneut die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
Sanierungsgebiet „Innenstadt VI“
Hier: Einleitungsbeschluss zur Durchführung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Bad Saulgau wurde in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ von Bund und Land aufgenommen. Damit stehen für die Sanierung des Innenstadtgebiets zunächst 3 Millionen Euro zur Verfügung, 60 % davon übernehmen Bund und Land, 40 % die Stadt. Ziel ist es, die Innenstadt städtebaulich aufzuwerten, die öffentlichen Gebäude zu ertüchtigen und damit die Nahversorgung zu stärken und langfristig die Lebensqualität zu steigern. Weitere Fördermittel können in den kommenden Jahren beantragt werden.
Bereits im Vorfeld wurden durch die Stadtverwaltung und ein Fachbüro umfangreiche Konzepte zur Entwicklung der Innenstadt erstellt. Darauf aufbauend hat der Gemeinderat Bad Saulgau nun offiziell beschlossen, in dem festgelegten Gebiet der Innenstadt sogenannte Vorbereitende Untersuchungen (VU) durchzuführen. Diese Untersuchungen prüfen unter anderem:
• den Zustand von Gebäuden,
• die Nutzung von Flächen,
• die städtebaulichen und sozialen Gegebenheiten.
Ziel ist es, auf dieser Grundlage konkrete Sanierungsmaßnahmen zu planen.
Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan vom 11.06.2025 dargestellt und umfasst den Bereich, der künftig als Sanierungsgebiet gelten soll. Geplant sind diese Untersuchungen für den Zeitraum von August bis Ende des Jahres. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Einleitungsbeschluss zur Durchführung dieser Untersuchungen.
Wichtig: Eigentümer, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte innerhalb des Untersuchungsgebiets sind laut § 138 Baugesetzbuch verpflichtet, Auskunft zu geben, wenn dies für die Planung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Auch öffentliche Stellen werden einbezogen. Zudem kann es vorübergehend zu Einschränkungen bei Bauvorhaben im Untersuchungsgebiet kommen.
Mit der Sanierung „Innenstadt VI“ geht Bad Saulgau einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer lebendigen, attraktiven und zukunftsfähigen Innenstadt.
In Kürze:
• Der Verteilerausschuss für den Ausgleichsstock hat beschlossen, der Stadt einen Zuschuss für die Beschaffung einer Drehleiter DLK (A) 23/12 nach DIN EN 14043 für die Feuerwehr in Höhe von 200.000 Euro zu gewähren.
• Die Feuerwehr Bad Saulgau hat einen Auftrag für die Beschaffung von Überdruck-Atemschutzgeräten für insgesamt 44.500 Euro an die Firma Ziegler vergeben. Davon fallen 1.800 Euro für Tragebehältnisse an. Die Mittel sind bereits aus dem aktuellen Haushalt bereitgestellt. Diese Atemgeräte werden die bisherigen Atemschutzgeräte ersetzen.
• Das Gremium nahm die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zum Haushaltserlass 2025 des Landratsamts Sigmaringen zur Kenntnis.
• Der Gemeinderat beschloss zur Sicherung der Liquidität des Eigenbetriebes Gesundheitszentrum einstimmig, ein einmaliges Trägerdarlehen zur Defizitübernahme in Höhe von 5.000.000 Euro aus dem städtischen Haushalt zu gewähren.
• Zum Bebauungsplan „An der Hochberger Straße 5“ (Ansiedelung von Grieshaber Logistik) wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung abgewogen und vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Aufgrund der Geringfügigkeit dieser Stellungnahmen wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Hochberger Straße 5“ kann somit gefasst werden. Mit Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses im Stadtjournal der Stadt Bad Saulgau wird der Bebauungsplan rechtskräftig.
• Die eingegangenen Anregungen zur kombinierten Klarstellungs-, Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Friedberg wurden berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorliegende Abwägung. Auf eine erneute Auslegung wurde in Anbetracht der Geringfügigkeit der eingegangenen Stellungnahmen verzichtet. Nach erfolgtem Satzungsbeschluss wird dieser im Stadtjournal der Stadt Bad Saulgau öffentlich bekannt gemacht. Mit Bekanntmachung erhält die kombinierte Satzung ihre Rechtskraft.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
FOLGT UNS FÜR NOCH MEHR NEWS!