Geschirrmobil
Die Stadt Bad Saulgau besitzt ein Geschirrmobil, das von örtlichen Vereinen und von den Ortsverwaltungen der Stadtteile für Feste und Veranstaltungen angemietet werden kann. Das Geschirrmobil ist beim DRK Bad Saulgau stationiert.
Privatpersonen haben die Möglichkeit, das Geschirr (ohne Geschirrmobil) anzumieten. Eine Anmietung muss frühzeitig durch schriftlichen Antrag (evtl. vorherige tel. Terminanfrage) beantragt werden.
Ansprechpartner
Ernst Unger
Gutenbergstraße 13
0151 55342303
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Das Geschirrmobil ist ausgestattet (in Boxen zu jeweils 25 bzw. 50 Stück)
- 800 Einheiten Menügeschirr (Menüteller, Messer und Gabeln)
- 600 Einheiten Kuchenteller (Kuchenteller mit Kuchengabeln)
- 500 Einheiten Kaffeegeschirr (Kaffeetassen, Untertassen, Kaffeelöffel)
- 100 Einheiten Suppentassen (Tassen, Löfel)
- 100 Einheiten Eintopfschalen (Schalen, Löfel)
Für das Geschirrmobil steht das Zubehör (Spülkörbe, Spülmittel, Stromkabel, Abwasserschlauch, Schlauchkupplungen usw.) im Fahrzeug zur Verfügung.
Entgelt für Veranstaltungen bis 31.12.2026
- Grundpreis 1. Tag: 85 Euro
- Grundpreis jeder weitere Tag: 45 Euro
- Geschirr je Box 1. Tag: 10 Euro
- Geschirr je Box jeder weitere Tag: 5 Euro
Entgelt für Veranstaltungen ab dem 1.1.2027
- Grundpreis 1. Tag: 95 Euro
- Grundpreis jeder weitere Tag: 45 Euro
- Geschirr je Box 1. Tag: 12 Euro
- Geschirr je Box jeder weitere Tag: 6 Euro
Die Miete ist spätestens drei Tage vor dem Abholtermin an die Stadt Bad Saulgau auf die im jeweiligen Vertrag genannten Konten zu überweisen.
Verrechnung für fehlende Ausstattung aus Geschirrboxen bei Rückgabe
- Teller 25-28 cm: 5,00 €
- Teller 19-22 cm: 3,00 €
- Kaffeetasse: 2,50 €
- Kaffeeuntertasse: 2,50 €
- Suppenterrine: 5,00 €
- Tafelmesser: 2,50 €
- Menügabel: 2,50 €
- Suppenlöffel: 2,50 €
- Kuchengabe: 1,50 €
- Kaffeelöffel: 1,50 €
- Bei den genannten Entgelten handelt es sich jeweils um Netto-Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von aktuell 19 % wird zusätzlich auf die vorab genannten Entgelte erhoben.
- Geschirrmobil und Geschirr sind vom Mieter nach Terminabstimmung mit einem geeigneten Fahrzeug abzuholen und wieder wie vereinbart zurückzubringen.
- Der ordnungsgemäße und hygienisch vorgeschriebene Anschluss des Geschirrmobils an Strom, Wasser und Abwasser und die Verwendung von hygienisch vorgeschrieben Schlauchmaterial für den Spülbetrieb ist zu beachten.
- Mit der Übergabe wird die Stadt von Haftungsansprüchen aus dem Transport und Betrieb des Geschirrmobils freigestellt.
- Geschirr und Fahrzeug ist gereinigt zurückzugeben. Für den Fall einer Nachreinigung nach § 4 Nr. 6 des Mietvertrages von Geschirr oder Fahrzeug werden für jede angefangene halbe Stunde 15,00 € im Nachhinein berechnen
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung unseren Mietvertrag, der die weiteren Rahmenbedingungen entfällt. Die Buchung gilt nur als verbindlich, mit entsprechender Rückmeldung und Bestätigung durch Zuleitung des gegengezeichneten Mietvertrages.