Bei drohender Obdachlosigkeit ist die Stadt verpflichtet, dem Betroffenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Es gilt der Grundsatz:
Kein Mensch braucht auf der Straße zu schlafen. In solchen Fällen werden von der Stadt Unterkünfte in einfachster Art und Weise zur Verfügung gestellt.
Gebühren:
Es wird eine für solche Wohnungen ortsübliche Miete angesetzt, die meist von der Sozialhilfe abgedeckt wird.
07581 207-130
ordnung@bad-saulgau.de
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
FOLGT UNS FÜR NOCH MEHR NEWS!