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Manchmal können aus den unterschiedlichsten Gründen, die materiellen Vorschriften der Landesbauordnung nicht eingehalten werden. In diesem Fall hat der Bauherr die Möglichkeit, einen Antrag auf Abweichung, Ausnahmen und Befreiungen zu stellen.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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