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Für bestimmte Bauvorhaben kann auch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Dieses ist durch einen reduzierten Prüfungsumfang der Baurechtsbehörde gekennzeichnet. Der Prüfungsumfang umfasst grundsätzlich nur die Überprüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch und die Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen nach der Landesbauordnung. Im Übrigen ist der Bauherr selbst für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen sind daher gesondert zu beantragen. Der Verfahrensablauf entspricht im Wesentlichen dem des traditionellen Baugenehmigungsverfahrens.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
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88348 Bad Saulgau
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