Bauvoranfrage



Zur Klärung einzelner Fragestellungen im Zusammenhang mit einem genehmigungspflichtigen Vorhaben, kann die Beantragung eines Bauvorbescheids hilfreich sein. Hauptanwendungsfall bei Bauvoranfragen ist die Klärung, ob ein Grundstück grundsätzlich, das heißt bauplanungsrechtlich, bebaubar ist. Der Bauvorbescheid ist eine rechtsverbindliche Entscheidung, an die die Baurechtsbehörde wie auch der Bauherr gebunden sind. Er ersetzt jedoch nicht einen Antrag auf Baugenehmigung. Der Bescheid ist 3 Jahre gültig. Dem nachstehenden Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenen Fragen - bitte konkret formulieren - erforderlich sind.

Im Rahmen einer Bauvoranfrage benötigen wir folgende Unterlagen:
> Antrag auf Bauvorbescheid (zum Formular)
> Lageplan, zeichnerischer Teil (auf der Grundlage eines aktuellen Auszugs aus dem Liegenschaftskataster)
> Lageplan, schriftlicher Teil (zum Formular)
> Bauzeichnungen, abhängig von der zu klärenden Fragestellung

Unser Online-Service

Ab dem 1. Januar müssen gemäß Landesbauordnung alle Anträge inklusive sämtlicher Unterlagen zwingend in digitaler Form eingereicht werden. Eine Einreichung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt landesweit nicht mehr vorgesehen. Diese Regelung gilt für sämtliche baurechtliche Genehmigungen und Anzeigen (wie z.B. Baugenehmigung, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Bauvoranfrage).

Zum Online-Antrag Bauvoranfrage
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Sofern Sie z.B. ihren Architekten oder Planer mit der Einreichtung der Antragsunterlagen beautragt haben, benötigt dieser eine Vollmacht. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Mustervollmacht

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