Im Flächennutzungsplan trifft die Gemeinde erste grundlegende Aussagen über die planerischen Absichten für die Nutzung der bebauten und unbebauten Flächen. Damit dient der Flächennutzungsplan der Vorbereitung von künftigen baulichen oder anderen Nutzungen.
Der Landschaftsplan stellt die erforderlichen landschaftsökologischen und gestalterischen Grundlagen für den Umweltbericht bereit. Enthalten sind u. a. der Bestand und die Bewertung der Schutzgüter für Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft und Klima, das Landschaftsbild sowie der landschaftspflegerische Maßnahmenplan.
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Bestandteile des verbindlichen Flächennutzungsplanes
Karte
Begründung
Landschaftsplan
Umweltbericht
Leitbild
1. Änderung des Flächennutzungsplans
Sachliche Teilfortschreibung "Gewerbe"
Genehmigung Landratsamt Sigmaringen
Öffentliche Bekanntmachung Stadtjournal
Sachliche Teilfortschreibung "Interkommunale Gewerbegebiete"
Genehmigung Landratsamt Sigmaringen
Öffentliche Bekanntmachung Stadtjournal
2. Änderung des Flächennutzungsplans
Öffentliche Bekanntmachung Stadtjournal
3. Änderung des Flächennutzungsplans
Genehmigung Landratsamt Sigmaringen
Öffentliche Bekanntmachung Stadtjournal
4. Änderung des Flächennutzungsplans
Genehmigung Landratsamt Sigmaringen
Die aktuellen laufenden Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans finden Sie unter der Rubrik "Bauleitpläne und Satzungen in Aufstellung".
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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