Grundsätzlich ist zu beachten, dass es zwei unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen gibt:
1. Führungszeugnisse, die für private Institutionen bzw. Zwecke (z.B. für ehrenamtliche Tätigkeiten) beantragt werden. Diese werden nach Bearbeitung durch das Bundeszentralregister dem Antragsteller direkt zugesandt.
2. Führungszeugnisse, die einer Behörde vorgelegt werden müssen. Diese werden nach der Bearbeitung durch das Bundeszentralregister direkt an die entsprechende Behörde weitergeleitet. Insofern ist es erforderlich, dass bei Beantragung die Anschrift und – zum Zwecke der Zuordnung bei der empfangenden Behörde – der entsprechende Verwendungszweck bzw. ein eventuelles Aktenzeichen mitgeteilt wird.
3. Ab dem 31.08.2018 werden für EU-Bürger/innen verpflichtend Europäische Führungszeugnisse ausgestellt.
Das Führungszeugnis kann gegen eine Gebühr von 13,- Euro im Bürgerbüro der Stadtverwaltung beantragt werden und liegt nach ein bis zwei Wochen vor.
Unser Online Service:
Bitte beachten Sie, dass lediglich Führungszeugnisse für private Zwecke (Belegart N) online bei der Meldebehörde beantragt werden können.
Zur Beantragung von Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) ist zwingend eine persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments im Bürgerbüro notwendig.
Wenn Sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises sind, können Sie Führungszeugnisse beider Belegarten ebenfalls online im Portal des Bundesamts für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/) beantragen.
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