Mit dem Landesfamilienpass gibt es bei Freizeiteinrichtungen in der Umgebung ermäßigten bzw. zum Teil sogar freien Eintritt.
Der Landesfamilienpass kann im Bürgerbüro der Stadtverwaltung beantragt werden.
07581 207-186
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
07581 207-185
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
07581/207-188
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
07581 207-186
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung.
Die Inhaber dieses Landesfamilienpasses sind berechtigt, die im Gutscheinheft zum Landesfamilienpass genannten Einrichtungen unentgeltlich zu besuchen. Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweils genannten Einrichtung unter Vorlage des Passes dort abzugeben. Sie gelten für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, geben Sie ihn bitte dem zuständigen Bürgermeisteramt zurück.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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